Informationen

AIG Unfallversicherung für Schüler*Innen

Die Südtiroler Landesverwaltung hat die Unfallversicherung zugunsten aller SchülerInnen und Schüler mit der Versicherungsgesellschaft AIG verlängert. Dieser Vertrag ist mit dem 01.09.2025 wirksam geworden und läuft mit 31.08.2026 aus.

Wann sind Schüler versichert?

  • Die Schüler sind bei allen schulischen Tätigkeiten versichert. Es handelt sich hierbei um Tätigkeiten, die von den schulischen Gremien beschlossen wurden. Damit erstreckt sich der Versicherungsschutz über die Unterrichtszeit hinaus und gilt auch für unterrichtsergänzende Tätigkeiten, für Schulausflüge, Lehrfahrten, Schulausspeisung.
  • Die Schüler sind auf der Wegstrecke von zu Hause in die Schule und zurück, oder zu Orden, wo die schulischen Aktivitäten ausgeübt werden, versichert.
  • Versichert sind Schadensereignisse, welche durch zufällige, gewaltsame, von außen wirkende Ursachen ausgelöst werden und zu objektiv feststellbaren, körperlichen Verletzungen führen.

Wie wird ein Unfall gemeldet?

  • Die Unfallmeldung kann nur mit einem ärztlichen Attestat (Attestat der Ersten Hilfe, eines Sanitäts- oder eventuell auch Privatarztes) gemacht werden, welches zeitnah, innerhalb 24 Stunden nach dem Unfall, erstellt werden muss.
  • Das Formblatt „Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen, allgemeinen und sensiblen Daten“ (Datenschutz) wird von der schule an die Eltern weitergeleitet. Ohne die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, kann die Meldung an die Versicherungsgesellschaft nicht erfolgen.
  • Die Schule nimmt die Meldung vor und händigt dann den Eltern die Privacy-Erklärung (DATENSCHUTZ) für die Meldung des Schadensfalls aus. Diese muss umgehend, aber auf jedem Fall innerhalb von 5 Tagen unterschrieben an das Sekretariat zurückgeschickt werden. Alle Rechnungen und sonstige Anfragen sind nachher direkt an die Versicherung sinistri@sicurezzascuole.it unter Angabe der im Betreff genannten Referenznummer (BA…….. und Name des Verunglückten) zu schicken bzw. mit der Versicherung abzuklären. Die Schule ist ab diesem Zeitpunkt für den Schadensfall nicht mehr zuständig.
  • Ärztliche Atteste müssen unverzüglich im Sekretariat abgegeben bzw. an das Sekretariat mittels E-Mail an die Adresse: elke.herbst@schule.suedtirol.it  oder ssp.deutschnofen@schule.suedtirol.it gesendet werden.
  • Sollten bei ärztlichen Visiten von Schülerinnen und Schüler INAIL-Bescheinigungen ausgestellt werden (MOD 1SS), sind die Eltern verpflichtet, diese unverzüglich im Sekretariat abzugeben. Es ist daher ratsam, sämtliche Unterlagen z.B. vom Krankenhaus der Schule unverzüglich abzugeben. Die Schule muss dann innerhalb 48 Stunden eine INAIL-Unfallmeldung

 

Was deckt die Versicherung ab?

  • Ersatz der Arzt-, Arznei- und Transportspesen
  • Ersatz der Zahnarztspesen
  • Schäden an Sehbrillen und Linsen
  • Ästhetische Schäden bzw. Entstellungsschäden
  • Todesfall, Dauerinvalidität
  • Rückvergütung der Behandlungsspesen sowie die Spesen für die Ausstellung der ärztlichen Zeugnisse, sofern sie nicht von der Sanitätsverwaltung getragen werden.

 

Wie wird die Rückvergütung beantragt?

Rückvergütungen von Spesen, Ärztliche Spesen, die den Eltern aus dem Unfall ihres Kindes entstanden sind, können nach effektivem Abschluss von der Versicherung zurückgefordert werden. Dazu muss das Formular „Abschluss – chiusura“ samt allen Originaldokumenten, die die Ausgaben rechtfertigen, (Rechnungen mit Zahlungsbestätigungen) an die Adresse der Versicherungsagentur Benacquista Assicurazione Snc – Via del Lido, 106 – 04100 Latina (LT) per Post übermittelt werden. Beizulegen sind diesen Unterlagen zudem, der Ausweis des Kindes und des Elternteils, sowie die Bankdaten (IBAN). Die Spesenrückvergütung erfolgt in jedem Fall unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung von 60,00 € zu Lasten der Eltern (bei Sehbrillen und Zahnarztspesen: 150,00 €).

Die Versicherungsagentur überprüft die Unterlagen und berechnet die Höhe der Versicherungsleistung. Dann teilt dies den Betroffenen mit und sorgt – nach deren Annahme – für die Auszahlung.

Folgende Spesenrückvergütungen sind im Versicherungsvertrag enthalten:

  • Ärztlichen Spesen wie Arzt-, Arzneimittel- und Transportspesen bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 €. Die Selbstbeteiligung beträgt 60,00 €.
  • Austausch bzw. Ersatz einer beschädigten Sehbrille bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 €; für Brillenfassungen höchstens 200,00 €. Die Selbstbeteiligung beträgt 150,00 €)
  • Zahnartzspesen, Kosten für Zahnspangen werden bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,00 € vergütet. Alternativ kann für einen Pauschalschadenersatz in Höhe von 1.000,00 € optiert werden, sollte die Behandlung nicht unmittelbar durchgeführt werden können und/oder sich über mehrere Jahre in die Länge ziehen sollte. Dazu muss eine Dokumentation – Erklärung des Zahnarztes mit Kostenvoranschlag – vorgelegt werden. Mit einer eventuellen Auszahlung ist der Sachverhalt abgeschlossen und es sind keine weiteren Rückvergütungen mehr möglich. Die Selbstbeteiligung beträgt 150,00 €

 

Fortbestand des Schadenfalls

Sollte die ärztliche Behandlung nicht innerhalb von 365 Tagen ab Unfalldatum abgeschlossen sein, so sind die Eltern dafür verantwortlich, dies der Versicherung per Mail info@sicurezzascuola.it oder per Einschreibebrief an die Adresse: Benacquista Assicurazione Snc – Via del Lido, 106 – 04100 Latina (LT) zu melden, u. z. mittels Formular „Fortbestand des Schadenfalles – continuazione“ und einem evtl. Kostenvoranschlag oder ärztliches Attest. Somit wird die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist unterbrochen.

Bei Schadensfällen, die sich über mehrere Jahre hinziehen (z. B. langjährige Zahnarztspesen), ist von den Eltern JÄHRLICH dieser „Fortbestand“ der Versicherung mitzuteilen.

Erhält die Versicherung innerhalb eines Jahres keine Meldung, wird der Fall automatisch abgeschlossen und es ist nicht mehr möglich, Spesen zurückzufordern.

Besitzen die Eltern noch anderen Versicherungen (Unfallversicherung, Haftpflicht-versicherung), die in diesem Falle greifen, dann ist es die Aufgabe der Eltern, diesen Versicherungen eine Meldung zu machen.

 

Kontaktperson der Versicherung für Eltern

 

Assibroker International GmbH – Meran,

Mail info@assibroker.net

 

Mitarbeiter Schadensfallabteilung:

Herr Alex Tribus, Bozen

Tel. 0471 060083

E-Mail: alex.tribus@assibroker.net;

Anlagen