- Die Ansuchen für diesen Dienst sind von den Bürgerinnen und Bürgern online über myCivis einzureichen, vom 16. Februar bis innerhalb 16. März 2026.
- Die Anträge werden nicht mehr über die Schule, sondern direkt im Amt für Schulfürsorge entgegengenommen.
- Die Genehmigung der entsprechenden Richtlinien erfolgt mittels eines Beschlusses der Landesregierung. Der Beförderungsdienst von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung bleibt unverändert.
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