Die Südtiroler Landesverwaltung hat einen neuen Unfallversicherungsvertrag zugunsten aller Schülerinnen und Schüler mit der Versicherungsgesellschaft AIG abgeschlossen. Dieser Vertrag ist seit 01. September 2021 wirksam und läuft am 31. August 2025 aus. Im Folgenden einige Informationen hierzu:
Wann sind Schüler versichert:
- Die Schüler sind bei allen schulischen Tätigkeiten versichert. Es handelt sich hierbei um Tätigkeiten, die von den schulischen Gremien beschlossen wurden. Damit erstreckt sich der Versicherungsschutz über die Unterrichtszeit hinaus und gilt auch für unterrichtsergänzende Tätigkeiten, für Schulausflüge, Lehrfahrten, Schulpartnerschaften, Schulausspeisung…
- Die Schüler sind auf der Wegstrecke von zu Hause in die Schule und zurück, oder zu Orten, wo die schulischen Aktivitäten ausgeübt werden, unfallversichert.
- Versichert sind Schadensereignisse, welche durch zufällige, gewaltsame, von außen einwirkenden Ursachen ausgelöst werden und zu objektiv feststellbaren körperlichen Verletzungen führen.
Wie wird ein Unfall gemeldet:
- Die Unfallmeldung kann nur mit einem ärztlichen Attest (Erste-Hilfe, Sanitäts- oder eventuell auch Privatarzt) gemacht werden, welches in der Regel zeitnah nach dem Unfall erstellt werden sollte.
- Die Unfallmeldung erfolgt über das eigene Formblatt „Schadensfallanzeige“ spätestens 30 Tage nach dem Unfall und wird von der Schuldirektion an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Zusammen mit dem Formblatt wird das ärztliche Attest und das Formblatt „Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen, allgemeinen und sensiblen Daten“ (Datenschutz) eingereicht.
- Anschließend nimmt die Schule die Meldung vor und händigt dann den Eltern eine Kopie der Meldung, sowie die Vordrucke zum Fortbestand des Schadensfalles und zum Abschluss des Schadensfalles aus. Alle Rechnungen und sonstige Anfragen sind nachher direkt an die Versicherung zu schicken bzw. mit der Versicherung abzuklären. Die Schule ist nicht mehr zuständig.
- Ärztliche Atteste müssen unverzüglich im Sekretariat abgegeben bzw. an das Sekretariat mittels E-Mail an die Adresse: ssp.deutschnofen@schule.suedtirol.it oder ssp.deutschnofen@pec.prov.bz.it gesendet werden.
- Sollten bei ärztlichen Visiten von Schülerinnen und Schülern INAIL-Bescheinigungen ausgestellt werden, sind die Eltern verpflichtet, diese unverzüglich im Sekretariat abzugeben. Die Schule muss dann innerhalb 48 Stunden eine INAIL-Unfallmeldung machen.
- Eltern können von sich aus eine Unfallmeldung machen und sie dann der Schule zukommen lassen. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn die Lehrpersonen über den Unfall nicht in Kenntnis sind (z. B. bei Unfällen auf dem Schulweg).
Was deckt die Versicherung ab:
- Todesfall, Dauerinvalidität, Rückvergütung der Behandlungsspesen sowie die Spesen für die Ausstellung der ärztlichen Zeugnisse, sofern sie nicht von der Sanitätsverwaltung getragen werden.
- Versichert sind auch Prothesen (Brillen, Linsen, Zahnspangen, Hörgeräte,…). Damit eine entsprechende Unfallmeldung gemacht werden kann, muss der Unfall auch einen physischen Schaden beim Schüler hervorgerufen haben. Sollte die Brille bei einem Missgeschick beschädigt werden, handelt es sich um einen Sachschaden und wird nicht von der Versicherung gedeckt.
- Diagnostische, klinische und in Laboratorien vorgenommene Untersuchungen, Röntgenaufnahmen und Radioskopien.
- Ausgaben für den Transport mit dem Rettungswagen, mit jedem anderen öffentlichen oder privaten Fahrzeug oder auch mit dem Helikopter.
- Die Versicherungsgesellschaft garantiert im Falle eines gemäß den vorliegenden Vertragsbedingungen ersetzbaren Unfalls und bis zu einer Obergrenze von Euro 5.000,00 den Ersatz von Zahnarztspesen und Kosten für Zahnspangen und Prothesen im Allgemeinen, Arztrechnungen und Diagnosesicherungen im Allgemeinen. Die Garantieleistung erfolgt in Anwendung einer Selbstbeteiligungsklausel im Ausmaß von Euro 150,00 pro Schadensfall.
- Falls die zahnärztliche Behandlung nicht unmittelbar durchgeführt werden könnte und/oder sich in die Länge ziehen sollte, kann für einen Pauschalschadenersatz in Höhe von € 1.000,00 optiert werden – nach Vorlegung der Dokumentation (Erklärung des Zahnarztes mit dem Kostenvoranschlag).
- Für den Ersatz/Austausch aufgrund eines Unfalls beschädigter Sehbrillen oder Linsen ist der Höchstbetrag von 500,00 € vorgesehen, wobei maximal 200,00 € für die Brillenfassung berücksichtigt werden. Die Selbstbeteiligung beträgt Euro 150,00.
- Für Arzt-, Arzneimittel- und Transportspesen sieht der Vertrag eine Versicherungssumme von Euro 10.000,00 vor. Die Rückerstattung der ordnungsgemäß belegten Spesen erfolgt unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung von Euro 60,00.
Wie wird die Rückvergütung beantragt:
- Die Rückvergütung muss mit dem Vordruck für den Abschluss des Schadensfalles beantragt werden.
- Voraussetzung für die Rückvergütung ist die Einhaltung des Meldetermins und der entsprechenden Formalitäten.
- Das Ansuchen für den Abschluss des Schadensfalles ist zusammen mit den Originaldokumenten, die die Ausgaben rechtfertigen (ärztliche Zeugnisse, bezahlte Rechnungen), der Versicherungsgesellschaft vorzulegen (Adresse: I.G.S. s.r.l. – Via Ligabue, 2 – 04100 Latina LT) bzw. mittels E-Mail (sinistri@sicurezzascuola.it) zu schicken.
- Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen und nach Abschluss der versicherungs-spezifischen Ermittlungen reguliert die Gesellschaft die geschuldete Versicherungsleistung. Sie teilt dies den Betroffenen mit und sorgt – nach deren Annahme – für die Zahlung.
- Nach einer Auszahlung seitens der Versicherungsgesellschaft ist der Sachverhalt abgeschlossen und es sind keine weiteren Rückvergütungen mehr möglich.
WICHTIG
Fortbestand des Schadensfalles:
Sollte die ärztliche Behandlung innerhalb von 365 Tagen ab Unfalldatum nicht abgeschlossen sein, muss dies von Seiten der Eltern der Versicherungsgesellschaft mit dem Vordruck „Fortbestand des Schadensfalles“ mit Einschreiben (Adresse: I.G.S. s.r.l. – Via Ligabue, 2 – 04100 Latina LT) oder mittels E-Mail (sinistri@sicurezzascuola.it) mitgeteilt werden. Somit wird die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist unterbrochen.
Kontaktperson der Versicherung für Schulen und Eltern in Südtirol:
Assiservice International GmbH
Folino Donatella
Alois-Kuperion-Straße 30
39012 Meran
Tel.: +39 0473 498015
E-Mail: donatella.folino@assibroker.net
Nach erfolgter Meldung erhalten die Eltern eine Kopie der weitergeleiteten Unfallmeldung mit den beiden Vordrucken „Abschluss des Schadensfalles“ und „Fortbestand des Schadensfalles“.
Polizze Nr. IAH0014930 01.09.2021 – 31.08.2025 dt
Polizza n. IAH0014930 01.09.2021 – 31.08.2025 ital
Übersicht wichtige Vertragsbedingungen
Rundschreiben Vertrag Unfallversicherung 01.09.2021 – 31.08.2025