Allgemeine Bestimmungen

Programm für Transparenz und Integrität

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 529 vom 5/6/2018 wurde der Bildungsdirektor zum Verantwortlichen für Korruptionsvorbeugung und Transparenz für Schulen staatlicher Art ernannt

Bericht des/der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz

https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/korruptionsvorbeugung.asp

Überprüfung der Veröffentlichungspflicht lt. Beschluss der ANAC Nr. 201/2022

Allgemeine Akte

1. Allgemeine Rechtsbestimmungen: http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/rechtsbestimmungen.asp

2. Rundschreiben des Schulamtsleiters: http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/rundschreiben.asp

3. Verhaltenskodizes:

4. Leitbild, Schulprogramm und interne Schulordnung (interne Verlinkung): https://www.sspdeutschnofen.it/verwaltung/dreijahresplan/

Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Hier werden die Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter der Schulen, die die Ausübung von Organisationsbefugnissen, Konzessionsbefugnissen, Bescheinigungsbefugnissen, die den Zugang zu öffentlichen Diensten oder die die Zuerkennung von Begünstigungen regeln, veröffentlicht. Dabei handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen wie die Ausschreibung eines Barbetriebes an der Schule oder der Beschluss des Lehrerkollegiums über das Alternativangebot zum Religionsunterricht oder der Kriterienbeschluss des Schulrates über die Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen bei minderbemittelten Schülerinnen und Schülern. Die genannten Maßnahmen sind mit einer Anlage zu versehen, die die Bürgerinnen und Bürger in Kenntnis setzt, welche Dokumente und Informationen im Verhältnis zur öffentlichen Verwaltung erforderlich (bzw. nicht mehr erforderlich) sind, damit die Verwaltungsverfahren rechtlich korrekt abgewickelt werden können (z.B. welche Dokumente die Bürgerinnen und Bürger einem Antrag beizulegen haben).

Reduzierung bzw. Erlass von Schülerbeiträgen im Sinne des DLH vom 11. August 2000, Nr. 30 „Durchführungsverordnung zu den Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe und zu Zahlung der Tarife der Sozialdienste“:
Siehe Beschluss des Schulrates Nr. 10 vom 25.10.2021: Schülerbeiträge

Ernennung DPO Schulen

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